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KI-Kompetenz nach Art. 4 AI Act: Was seit dem Digital Omnibus wirklich gilt

Stand: Oktober 20263 Min. LesezeitRoman Klesper

Kurz gesagt: Seit dem 27. Juli 2026 verlangt Art. 4 der KI-Verordnung nicht mehr, dass Unternehmen ein „ausreichendes Maß“ an KI-Kompetenz bei jeder Person sicherstellen. Sie müssen aber weiterhin Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden zu entwickeln, passend zu Rolle, Vorwissen und Einsatzkontext. Die Pflicht ist geblieben, sie hat nur ihre Form geändert.

Was hat sich geändert?

In der ursprünglichen Fassung, die seit Februar 2025 galt, mussten Anbieter und Betreiber von KI-Systemen „nach besten Kräften sicherstellen“, dass ihr Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt. Viele Anbieter haben daraus eine „Schulungspflicht“ mit Zertifikat für alle gemacht.

Mit der Verordnung (EU) 2026/1744, dem sogenannten Digital Omnibus, ist Art. 4 neu gefasst worden. Nach der Auswertung von ITMR Legal gilt seitdem:

  • Anbieter und Betreiber müssen Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und weiterer Personen in ihrem Auftrag zu unterstützen.
  • Maßstäbe sind technisches Wissen, Erfahrung, Ausbildung, der Kontext des Einsatzes und die Personen, die von den KI-Ergebnissen betroffen sind.
  • Ein bestimmtes Kompetenzniveau für jede einzelne Person muss nicht mehr garantiert werden.

Was das für Ihr Unternehmen bedeutet

Wer KI im Unternehmen nutzt, ist Betreiber im Sinne der Verordnung. Das gilt auch für den Einsatz von ChatGPT, Microsoft Copilot oder KI-Funktionen in Ihrer Fachsoftware. Die Erleichterung betrifft also nicht das Ob, sondern das Wie.

Aus einer Ergebnispflicht ist eine Organisationspflicht geworden. Sie müssen zeigen können, dass Sie sinnvoll und angemessen handeln. Eine einmalige Pauschalschulung für alle Rollen dürfte dafür kaum reichen, darauf weisen auch Juristen hin.

Fünf Schritte, die jetzt sinnvoll sind

  1. 01Bestandsaufnahme: Welche KI-Systeme werden genutzt, offiziell und inoffiziell? Wer nutzt sie wofür?
  2. 02Rollen statt Gießkanne: Mindestens drei Gruppen unterscheiden: alle Mitarbeitenden, intensive Nutzer in Fachbereichen, Verantwortliche (Führung, IT, Datenschutz, Betriebsrat).
  3. 03Lernpfade nach Rolle: Grundlagen und Regeln für alle, Arbeitsabläufe und Qualitätsprüfung für Nutzer, Steuerung und Risiken für Verantwortliche.
  4. 04Lernen in der Arbeit verankern: KI-Kompetenz entsteht nicht im E-Learning, sondern an echten Aufgaben. Begleitete Praxisphasen, KI-Champions im Team und feste Austauschformate wirken stärker als jedes Zertifikat.
  5. 05Schlank dokumentieren: Zielgruppen, Inhalte, Umfang, Teilnahme und Aktualisierung. Das genügt, um im Zweifel zeigen zu können, was Sie getan haben.

Warum Sie trotzdem mehr tun sollten als nötig

Die rechtliche Untergrenze ist das eine. Die wirtschaftliche Frage ist eine andere: Haben Ihre Mitarbeitenden die Lizenzen, die Sie bezahlen, wirklich in ihre Arbeit eingebaut?

In agilen Teams nennt man das Definition of Done. Ein Training ist nicht „fertig“, wenn alle teilgenommen haben. Es ist fertig, wenn sich etwas an der Arbeit verändert hat: weniger Zeit für Protokolle, schnellere Angebote, bessere Entwürfe. Genau das sollten Sie messen, nicht die Teilnahmequote.

Der Omnibus nimmt Ihnen den Druck, eine Zertifikatsliste zu führen. Er gibt Ihnen die Freiheit, KI-Kompetenz so aufzubauen, dass sie sich auszahlt.

Weitere Fristen im Überblick

Der Omnibus verschiebt auch andere Termine. Die Pflichten für Hochrisiko-KI nach Anhang III gelten laut ITMR Legal erst ab 2. Dezember 2027, für produktbezogene Hochrisiko-KI ab 2. August 2028. Für die meisten mittelständischen Unternehmen, die KI im Büroalltag nutzen, bleibt Art. 4 die wichtigste Pflicht.

Häufige Fragen

01

Brauchen wir ein Zertifikat für jede Person?

Nein. Die Verordnung schreibt kein Zertifikat vor. Wichtig ist, dass Ihre Maßnahmen zur Rolle passen und nachvollziehbar sind.

02

Reicht ein E-Learning für alle?

Für die Grundlagen kann es Teil der Lösung sein. Für Menschen, die regelmäßig mit KI arbeiten oder Verantwortung tragen, reicht es in aller Regel nicht.

03

Muss der Betriebsrat beteiligt werden?

Bei der Einführung von KI-Systemen sind oft Mitbestimmungsrechte berührt, etwa wenn Systeme Verhalten oder Leistung auswerten können. Beziehen Sie den Betriebsrat früh ein. Das spart Zeit und schafft Akzeptanz.

Nächster Schritt

Sie wollen KI-Kompetenz so aufbauen, dass sie den Anforderungen genügt und sich im Alltag auszahlt? Wir entwickeln mit Ihnen Lernpfade nach Rollen und begleiten die Praxisphase. Erstgespräch vereinbaren

Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Bitte prüfen Sie den Wortlaut der Verordnung (EU) 2026/1744 auf EUR-Lex oder lassen Sie sich rechtlich beraten.